Barrierefreie Websites

Alle Menschen sollen Ihre Website nutzen können. Unabhängig von Einschränkungen oder Geräten. Wir setzen Seiten um, die für alle zugänglich sind. Dabei richten wir uns nach den aktuellen Richtlinien wie WCAG und BITV.

Ein UX-Team arbeitet an der Planung barrierefreier Weblösungen mit Post-it-Notizen zur Ideenstrukturierung.

Warum Accessibility?

Digitale Angebote müssen für alle zugänglich sein. Besonders für Menschen mit Einschränkungen sind sie oft unverzichtbar. Wer sie ausschließt, verschenkt Reichweite und Vertrauen.

Wir prüfen Ihre Website in zwei Schritten: fachlich und praktisch. Am Ende erhalten Sie einen Bericht mit konkreten Empfehlungen. Auf Wunsch setzen wir diese auch direkt um.

e-pixler barrierefreie Websites

Barrierefreiheit verstehen

Für Menschen mit Behinderungen kann das Internet wie ein geschlossenes Buch sein, das kaum erfahrbar und nur schwer zugänglich ist. Unterschiedliche sensorische, kognitive und motorische Behinderungen und Einschränkungen bedeuten auch unterschiedliche Barrieren im Netz.

e-pixler Logo Blinde Nutzer

Blinde Nutzer:innen

Blinde Nutzer:innen bedienen den Computer ohne Maus und Monitor und sind auf die auditive oder taktile Ausgabe von Screenreadern und Braillezeilen angewiesen.

e-pixler Logo Nutzer mit Sehbehinderungen

Sehbehinderte Nutzer:innen

Nutzer:innen mit Sehbehinderungen und Senior:innen, deren Sehvermögen eingeschränkt ist, brauchen eine individuelle Anpassbarkeit der visuellen Darstellung auf dem Bildschirm.

e-pixler Logo Gehörlose und schwerhörige Nutzer

Gehörlose Nutzer:innen

Gehörlose und Schwerhörige haben die Schriftsprache nie oder nur unzureichend erlernt. Somit ist es ihnen fast unmöglich, Textinhalte auf Webseiten zu verstehen. Um das Internet nutzen zu können, müssen Avatare die vorhandenen Texte in Gebärdensprache wiedergeben. Oft werden auch vorhandene Videos mit Untertitelungen versehen.

e-pixler Logo Motorisch eingeschränkte Nutzer

Motorisch eingeschränkte Nutzer:innen

Motorisch eingeschränkte Nutzer:innen können Arme und Finger nicht vollkommen frei bewegen und sind daher darauf angewiesen, den Computer über eine Bildschirmtastatur und eine speziell angesteuerte Maus (Kopfmaus, Mundmaus, Joystickmaus) zu bedienen.

e-pixler Logo Kognitiv eingeschränkte Nutzer

Kognitiv eingeschränkte Nutzer:innen

Kognitiv eingeschränkte Nutzer:innen haben oft Schwierigkeiten im Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen. Sie brauchen daher besonders einfache Inhalte mit leicht verständlichem Text.

Hintergrund Element mit VerlaufHintergrund Element mit Verlauf

WCAG 2.0

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) legen fest, wie Websites barrierefrei gestaltet werden können. Sie basieren auf vier Prinzipien: Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Die Richtlinien decken in 61 Erfolgskriterien die 4 wichtigsten Bereiche bei der Interaktion von Webseiten ab:

    • Wahrnehmbarkeit
    • Bedienbarkeit
    • Verständlichkeit
    • Robustheit

Aktuell ist Version 2.2 gültig (seit Oktober 2023). Sie ergänzt frühere Versionen um Anforderungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und mobile Nutzer. Die WCAG ist in vielen Ländern gesetzlich relevant und als internationaler Standard (ISO/IEC 40500) anerkannt.

Wir setzen diese Standards in unseren Projekten um und prüfen Websites auf Konformität.

Barrierefreiheit Frau

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) regelt in Deutschland die Anforderungen an barrierefreies Webdesign für öffentliche Stellen. Sie basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und orientiert sich inhaltlich an den WCAG-Prinzipien.

Die aktuelle Fassung von 2019 setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um. Statt eigener technischer Vorgaben verweist sie auf europaweit harmonisierte Normen.

Für private Anbieter wird der European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) ab 2025 relevant.

Barrierefreiheit Mann

EU-Richtlinie

Mit dem BFSG setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 um. Ab 28. Juni 2025 müssen viele private Unternehmen barrierefreie Produkte und digitale Dienstleistungen anbieten.

Betroffen sind unter anderem

  • Online-Shops

  • Banking-Angebote

  • E-Books

  • Betriebssysteme

  • Selbstbedienungsterminals

Ziel ist ein einheitlicher Standard für Barrierefreiheit in der gesamten EU. Das Gesetz gilt für neue Produkte und Services, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen.

Hintergrund Element mit Verlauf

Assistive Technologien

Menschen mit Einschränkungen nutzen spezielle Hilfsmittel, um Computer und Websites bedienen zu können. Hier stellen wir die wichtigsten vor.

Screenreader

Blinde oder sehbehinderte Menschen nutzen Screenreader, um sich Inhalte vorlesen oder auf einer Braillezeile ausgeben zu lassen. So können sie sich auf Webseiten orientieren und navigieren.

Logo Braille

Braillezeile

Logo Lupe

Bildschirmlupe

Logo Bildschirmtastatur

Bildschirmtastatur

Logo Spracheingabe

Spracheingabe

2-Phasen-Modell

WCAG und BITV bieten eine gute Grundlage für barrierefreies Webdesign. Unser 2-Phasen-Modell geht weiter. Zuerst prüfen Fachleute die Seite. Danach testen Personen mit Einschränkungen die Nutzung in der Praxis.

Accessibility 2-Phasen-Modell

Phase 1: Expertenwissen

In einer ersten Phase testen Usability-Experten mit einem Prüfverfahren, das auf den aktuellen WCAG- und BITV-Richtlinien basiert, Ihre Webseite und identifizieren Barrieren.

UX-Consultant Dr. Rebecca Walter

Phase 2: Authentisches Testen

In der zweiten Phase testen betroffene Personen das Webangebot, indem sie ganz natürlich mit der Webseite interagieren. Hierbei verwenden sie auch die assistiven Technologien, auf die sie bei der Nutzung des Internets angewiesen sind.

e-pixler Konferenzraum Merkur

Referenz barrierefreies Testen

Referenz für Tests auf barrierefreie Website
Accessibilty
Logo Oldenburg

Website der Stadt Oldenburg

Für die Website der Stadt Oldenburg gilt die gesetzliche Pflicht, barrierefrei gestaltet zu sein. e-pixler testete die Website in einem 2-Phasen-Modell.

Zunächst untersuchten Accessibility-Experten mit Prüfverfahren – basierend auf WCAG 2.0-/2.1- und BITV 2.0-Richtlinien – den Online-Auftritt der Stadt Oldenburg. In Phase 2 erfolgten authentische Nutzertests. Betroffene Personen erfüllten vorgegebene Aufgaben auf der Website und verwendeten dabei assistive Technologien, auf die sie angewiesen sind.

e-pixler fasste die Ergebnisse beider Phasen in einer anschaulichen Präsentation zusammen, die auch Handlungsempfehlungen für noch nicht oder nicht vollständig erfüllte Barrierefreiheit vermittelt. Wichtig für den Kunden war die Feststellung, dass die meisten Prüfschritte, bei mindestens einem Element in Ordnung sind. Bedeutet es doch, dass Wissen darüber besteht, aber die Umsetzung konsequenter auf allen betroffenen Elementen durchgeführt werden muss. Insbesondere ist eine regelmäßige Kontrolle wichtig, wenn aus  Aktualitätsgründen immer wieder neue Elemente hinzukommen.

oldenburg.de

Accessibility-Schulungen in der e-pixler Academy

Sie lernen die technischen, gestalterischen und redaktionellen Anforderungen an barrierefreie Websites kennen und erhalten wertvolle Tipps zur Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien.

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Hintergrund Element mit Verlauf
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